Allgemeine Geschäftsbedingungen – E-Learning-Schulungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen – E-Learning-Schulungen

Artikel 1 – Präambel

Jede Fortbildungsmaßnahme wird durch die Unterzeichnung einer Fortbildungsvereinbarung formell bestätigt.


Die geplante Maßnahme fällt unter eine der in Artikel L.900-2, aufgehoben durch das Gesetz Nr. 2006-1770 vom 30. Dezember 2006, vorgesehenen Kategorien: Erwerb, Erhaltung und Vertiefung von Kenntnissen. Jede Fortbildungsmaßnahme wird durch ein Programm definiert, das den offiziellen Referenzrahmen entspricht.


Mit der Annahme einer Fortbildungsvereinbarung werden die in den Fortbildungsprogrammen angegebenen Voraussetzungen als erfüllt anerkannt.

Artikel 2 – Finanzielle Modalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 45 Tage nach Erbringung der gewünschten Leistung. Bei Zahlungen, die nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum eingehen, wird eine Verzugsgebühr in Höhe von 10,75 % zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 40 € berechnet (Art. L441-6 des Gesetzes 2014-626 vom 18. Juni 2014, Artikel 68).


Bei Unterzeichnung des Vertrags erstellt Groupe ACN die Rechnung auf der Grundlage des Vertrags. Alle E-Learning-Schulungen sind unabhängig von der Anwesenheit und den Fortschritten des Teilnehmers ab Unterzeichnung des Vertrags fällig. Gegen vollständige Zahlung verpflichtet sich Groupe ACN, dem Auftraggeber alle Unterlagen und Belege vorzulegen, die die Richtigkeit und Gültigkeit der Ausgaben belegen.


Eine Reservierung über unsere Online-Zahlungslösung Stripe kann nicht erstattet werden.

Artikel 3 - Praktikantenanmeldungen - Einladungen

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 45 Tage nach dem Datum der Ausführung der gewünschten Leistung. Für jede Zahlung, die die vertraglich festgelegte Frist überschreitet, wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 10,75 % zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 40 € fällig (Art. L441-6 des Gesetzes 2014-626 vom 18. Juni 2014, Artikel 68).


Bei Unterzeichnung der Vereinbarung stellt Groupe ACN die Rechnung auf der Grundlage der Vereinbarung aus. Jede E-Learning-Schulung ist ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung fällig, unabhängig von der Anwesenheit und dem Fortschritt des Praktikanten. Als Gegenleistung für die vollständige Zahlung verpflichtet sich Groupe ACN, dem Auftraggeber alle Dokumente und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die die Realität und die Gültigkeit der Ausgaben belegen.


Eine Buchung über unsere Online-Zahlungslösung Stripe kann nicht zu einer Rückerstattung führen.

Die Anmeldung zu einer Schulung (intra, inter, virtuelles Klassenzimmer oder E-Learning) wird erst nach Erhalt einer schriftlichen und unterzeichneten Bestellung durch das begünstigte Unternehmen für seine Praktikanten wirksam. Diese Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der von Groupe ACN angebotenen kommerziellen Vorschläge oder Vereinbarungen für Schulungen.

Artikel 4 - Behinderung und Zugänglichkeit

Die ACN-Gruppe verfolgt einen integrativen Ansatz in Bezug auf Behinderungen. Um allen Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Kursen zu erleichtern, bemühen sich die Teams der ACN-Gruppe, die beste Lösung für jede Art von Behinderung zu finden. Für jede Anmeldung einer Person mit einer Behinderung, die eine vorherige Organisation erfordert (Zugang, technische Mittel, Personal, Anpassungen, Anpassung der Kursunterlagen usw.), wird eine Studie von unseren Behindertenreferenten durchgeführt.

Artikel 5 - Lehrmittel

Die eingesetzten pädagogischen und technischen Mittel werden in den Schulungsunterlagen detailliert beschrieben: Computerausstattung, Kursheft, Videoprojektion, praktische Übungen, Unterrichtsmaterialien und -werkzeuge. Groupe ACN garantiert, dass die den Kursteilnehmern ausgehändigten Lehrmaterialien keine Reproduktionen oder Anleihen aus anderen Werken enthalten, die ihre Nutzung einschränken oder den Auftraggeber gegenüber Dritten haftbar machen könnten.


Die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Materialien bleiben das geistige Eigentum von Groupe ACN.

Artikel 6 - Vertraulichkeitsklausel

Die Referenten der Groupe ACN verpflichten sich persönlich, keine Informationen über die Aktivitäten des Auftraggebers zu verbreiten, von denen sie im Rahmen ihres Auftrags Kenntnis erlangen und die diesem schaden könnten.

Artikel 7 - Subrogation der OPCO-Zahlungen

OPCO-Zahlungsübergänge werden von Groupe ACN für E-Learning- oder Blended-Learning-Schulungen nicht akzeptiert.


Groupe ACN ist QUALIOPI-zertifiziert und gewährleistet die Übertragung aller Schulungsunterlagen, damit der Kunde bei seiner OPCO einen Antrag auf Kostenübernahme und eine Rückerstattung beantragen kann.

Artikel 8 - Nichterfüllung oder Verschiebung des Vertrags auf Initiative der ACN-Gruppe

Die auf Wunsch des Kunden festgelegten Termine für die Intervention werden von der ACN-Gruppe garantiert. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Ausbildungsleistung, die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist, im Falle von technischen Problemen oder höherer Gewalt ohne Entschädigung zu verschieben, zu stornieren oder zu unterbrechen.


In diesem Fall verpflichtet sie sich, dem Begünstigten neue Termine vorzuschlagen, um die Durchführung der Schulungsleistung zu ermöglichen.

Artikel 9 - Mögliche Streitigkeiten

Wenn eine Streitigkeit oder ein Streitfall nicht gütlich beigelegt werden kann, ist das Gericht in Meaux allein zuständig. allein zuständig für die Beilegung eines Streitfalls.